Frankfurter Landwirtschaftlicher Verein e.V. Erntefest - Aussteller-Service Neu: Merkblatt der Feuerwehr Frankfurt über Brandschutzvorkehrungen bei Märkten (PDF - 3MB) Aussteller können sich hier das nachfolgende Merkblatt zur diesjährigen Veranstaltung als PDF-Dokument herunter laden. Um einen reibungslosen Ablauf des Festes zu gewährleisten, gelten die folgenden Bestimmungen von den Standplatzmietern als anerkannt und werden von diesen beachtet. Bitte die nachfolgend aufgeführten Punkte unbedingt beachten!!! 1. Auf- und Abbau 1.Aufbau der Stände am 20. September 2011 ab 14.00 Uhr bzw. 21. September 2011 bis spätestens 10.00 Uhr. Nach dem Aufbau der Stände sind die Lieferfahrzeuge sofort vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass hierbei die ortsansässigen Geschäfte nicht beeinträchtigt werden. Fahrzeuge, die trotz Aufforderung nicht entfernt werden, werden umgehend auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt. 2. Abbau der Stände muss am 23. September 2011 bis spätestens 21.30 Uhr erfolgt sein (siehe unten). 2. Öffnungszeiten Öffnungszeiten: 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr an allen drei Markttagen. Mittwoch, Donnerstag, Freitag. Die feierliche Eröffnungsveranstaltung findet am 21.09.2011 um 11.30 Uhr auf dem Rossmarkt statt. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen. Im Anschluss findet ein Rundgang mit den Ehrengästen über das Erntefest statt. 3. Standplatz 1. Ihre Standplatznummer(n) entnehmen Sie bitte der beigefügten Rechnung und dem beiliegenden Plan. Standplätze genau einhalten! Es ist untersagt, Außenaufbauten, Werbetafeln u.ä. außerhalb des zugewiesenen Standplatzes aufzustellen. Für Aussteller, die diese Abgrenzung überschreiten, kann der Veranstalter eine Abbauverfügung erlassen, wobei kein Anspruch auf Rückzahlung der Standgebühr entsteht. 2. Freiraum für den Fußgängerstrom 3.KFZ (Kühl-, Ladewagen, private PKW etc.) dürfen nicht auf dem Veranstaltungsgelände abgestellt werden. Für die Parkhäuser der Parkhaus- Betriebs- GmbH besteht in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, zu einer ermäßigten Parkgebühr zu parken. Achtung: Die Parkgutscheine gelten für alle Parkhäuser im Innenstadtbereich jedoch nicht für das Parkhaus „Goetheplatz"! Im Vorfeld der Veranstaltung müssen Parkmarken bei der Parkhausbetriebsgesellschaft gekauft werden. Die Kosten hierfür betragen 10,-€ pro Tag, also 30,- € für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Zahlung dieses Betrages bis zum 20. September 2010 auf unser Konto werden wir die Parkmarken für Sie besorgen und im Laufe des ersten Veranstaltungstages zuleiten. Zahlungseingänge nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden! 4. Die Standplätze müssen den brandschutztechnischen Voraussetzungen genügen. Feuerstätten sind sicher zu unterhalten, außerdem ist ein betriebsbereiter Feuerlöscher vorzuhalten. Bei Verwendung von Propan/Butangas ist darauf zu achten, dass Gasflaschen nicht auf Kanal oder Fernmeldeschächten platziert werden, (Propan/Butan) ist schwerer als Luft!!! 5. Flucht und Anfahrtswege für Feuerwehr, Polizei und Rettungsfahrzeuge sind unbedingt frei zu halten. 6. An den Ständen ist ein Schild mit Namen und Anschrift des Inhabers anzubringen. 7. Die hygienischen Auflagen der Stadt Frankfurt am Main sind unbedingt zu beachten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Gewerbeordnung und der Hygieneverordnung. 8. Elektrische Installationen müssen den gültigen VDE Bestimmungen entsprechen. 9. Diejenigen Aussteller, die Alkohol ausschenken erhalten eine Kopie der Gestattungsgenehmigung, diese ist mitzuführen und auf Verlangen dem Ordnungsamt zu zeigen. 10. Der Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von Dritten verursachte Schäden innerhalb der Stände. 4. Wasser und Stromanschlüsse 1. Bei Bedarf eines direkten Wasseranschlusses sind Wasserschläuche mitzubringen. Es werden Standrohre mit ¾ Zoll Anschlüssen aufgestellt. Diejenigen Aussteller, die einen direkten Wasseranschluss benötigen, bitten wir, uns dies umgehend telefonisch mitzuteilen. 2. Aussteller, die Abwasser direkt in die Kanalisation einleiten, bitten wir dringend uns telefonisch zu informieren, damit dem Stadtentwässerungsamt die gewünschte Auskunft erteilt werden kann. 3. Bei Stromabnahme aus Elektranten ist auf Überlastung zu achten (nicht mehr als ca. 2kw pro 230 V Steckdose und 6,5kw DS). 4. Traggefäße für den Wassertransport und Stromkabel mit mindestens 50 Meter Länge und Verteilerdosen sind mitzubringen. 5. Die Befestigung von Kabeln, Drähten, Schläuchen etc. an Bäumen oder ihren Befestigungseinrichtungen ist von der Stadt Frankfurt untersagt. 6. Die Stadt Frankfurt hat den Verkauf von Einwegflaschen und -dosen untersagt. Es dürfen nur Mehrwegflaschen (außer Weinflaschen) angeboten werden. Mehrweggeschirr kann an dem zur Verfügung stehenden Spülmobil ausgeliehen werden. 7. In der Standplatzgebühr sind die Kosten für die Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen enthalten. Die Aussteller sorgen selbst für die Verlegung der Versorgungsanschlüsse ab Verteilerstationen und tragen dafür Sorge, dass diese Leitungen so verlegt werden, dass keiner behindert wird. Die Verlegung der Versorgungsleitungen hat so zu erfolgen, dass eine Behinderung von Passanten ausgeschlossen werden kann. (Abdeckung der Leitungen durch geeignete Matten.). Sollten die Leitungen nicht ordnungsgemäß verlegt sein, kann der Veranstalter deren komplette Beseitigung verlangen. 5. Bewachung Ein vom Veranstalter beauftragtes Bewachungsunternehmen wird das Veranstaltungsgelände von Dienstag 20. bis Freitag 23. September jeweils in der Zeit von 20.30 Uhr bis 8.30 Uhr bewachen. 6. Reinigung und Entsorgung Der Abtransport von Abfall während der Veranstaltung sowie das Kehren und Reinigen der benutzten Flächen wird durch eine vom Frankfurter Landwirtschaftlichen Vereins beauftragt Fachfirma durchgeführt. Jeder Stand muss ausreichend eigene Müllbeutel bereitstellen und sie nach Gebrauch zubinden. Der Abfall wird jeweils ab 5.00 Uhr morgens am Folgetag abgeholt. Bitte Müllsäcke gut sichtbar abends abstellen. Die Flächen werden ebenfalls morgens zwischen 5.00 und 9.00 Uhr gereinigt. Fette und Öle sind getrennt zur Entsorgung bereitzustellen. Die Endreinigung erfolgt am Freitag, den 21. September ab 21.30 Uhr. Aus zeitlichen Gründen sollten die Stände bis spätestens 21.30 Uhr abgebaut sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Abbau des Standes auch eventuell abmontierte Mülleimer wieder angebracht werden müssen. Ebenso gehört die Entfernung von nicht kehrfähigem Material (Erdreich, Torf, Heuballen, Verschläge etc.) zu den Aufgaben des jeweiligen Ausstellers. Die Entfernung dieses Materials ist nicht im Reinigungsvertrag enthalten. Sollte derartiges Material zurückgelassen werden, so erfolgt die Reinigung und Entfernung auf Kosten des jeweiligen Standinhabers. Der Preis hierfür wird nach Aufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 100,00 € + MWST je Stand. Aufgrund behördlicher Auflagen ist ein Abbau der Stände bzw. ein Entfernen des Materials am nächsten Morgen nicht möglich, der gesamte Bereich des Erntefestes muss bis 22.00 Uhr komplett gereinigt sein. Es gelten die auf der Rechnung abgedruckten Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen. Den Anordnungen des Geschäftsführers des FLV, Herrn Cromm und des Marktleiters, Herrn Brandl ist Folge zu leisten. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zurück zur Übersicht. ...aktiv für fortschrittliche Landwirte in der Region! Erntefest in Kürze Erntefest 2011: vom 21.- 23. September 2011, jeweils von 10.00 -20.00 Uhr. Frankfurt am Main Rossmarkt und Hauptwache.